Letztes Update der Seite: 15.12.2021 Bevor Sie zum Urlaub in Südtirol aufbrechen, stellen Sie sicher, dass Sie folgende Vorbereitungen getroffen haben. Finden Sie dazu in der Box "Anreisebestimmungen" alle Informationen.
Hier wird der Super Green Pass (genesen oder geimpft) in Südtirol benötigt:
- für die
Konsumation von Speisen und Getränken am Tisch und an der Theke in geschlossenen Räumen von Bars und Restaurants
- für die Teilnahme an
Feiern, Unterhaltungs- und Tanzveranstaltungen in Tanzlokalen, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
- für den Besuch von
Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen - für den Zutritt zu
Sport-Events, Stadien und Sportanlagen - für die Teilnahme an
Feiern und öffentlichen Zeremonien
Hier wird der Green Pass (getestet, genesen oder geimpft) in Südtirol benötigt:
- für die
Übernachtung in Unterkunftsbetrieben jeglicher Art und für die Konsumation von Speisen und Getränken in Bars und Restaurants innerhalb der Unterkunft, die den Gästen der Unterkunft vorbehalten sind
- für den Zutritt zu den Südtiroler
Christkindlmärkten - zum
Skifahren bei Benutzung der Aufstiegsanlagen
- für den Zutritt zu Museen, Kulturstätten und Austellungen
- für die Benutzung der
regionalen Bahn und aller öffentlichen Verkehrsmittel im Nahverkehr, für das Reisen in Mietbussen mit Fahrerservice, für die Benutzung von Intercity, Intercity Nacht und Hochgeschwindigkeitszüge
- für den Zutritt zu Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen, Umkleidekabinen und Duschen, Mannschaftssport, Wellnessanlagen in geschlossenen Räumen, auch in jenen von Beherbergungsbetrieben
- für den Zutritt zu
Kulturzentren, Sozialzentren, in geschlossenen Räumen
- für den Zutritt zu
Messen, Konferenzen und Kongressen - für den Zugang zum
Arbeitsplatz
Kinder unter 12 Jahren benötigen keine Art von Green Pass und auch keinen Test.
Sicherheitsmaßnahmen
Alle Personen über 6 Jahre müssen in
geschlossenen Räumen eine chirurgische Maske tragen. Dies ist
auch im Freien verpflichtend, wenn ein Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Personen nicht gegeben ist (bei Menschenansammlungen, in Stadtzentren, auf Plätzen, auf Märkten, in Warteschlangen…).
In
öffentlichen Verkehrsmitteln muss hingegen immer eine
FFP2-Maske getragen werden.
Brixen Tourismus unterstützt die Impfkampagne des Landes Südtirol 